Sie kommen als einer der ersten an eine Brand oder an eine Unfallstelle. In den nächsten Sekunden müssen sie schnell handeln. Wie sie sich richtig verhalten und was nach Eingang ihrers Notrufes alles passiert erfahren sie in diesen Tutorial.
1. Sofortmaßnahmen
Ganz wichtig hierbei es ist die Ruhe zu bewahren und sich immer zuerst selbst zu schützen. Das heißt bei einen Verkehrsunfall Warnblickanlagen einschalten und Warndreieck aufstellen. Andere Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen andeuten langsamer zu fahren, dabei aber nicht mitten auf die Straße springen, sondern eher vom Straßenrand aus. Bei Brand eines Wohnhausen sollten sie unmittelbar aus den Gefahrenbereich verschwinden. Hier ist vorallem zu beachten nicht im dichten Rauch zu stehten und die Stickstoffe einzuatmen um einen Rauchvergiftung zu entgehen.
Zurück an der Unfallstelle heißt es jetzt nach den Verletzten zu schauen. Hier ist wichtig falls nötig mit den Sofortmaßnahmen zu beginnen, welche man aus den Erste Hilfe Kurs kennt. Dabei gilt immer zuerst den Betroffen anzusprechen, gegebenfalls die Lautstärke erhöhen. Ist dieser auch nach leichten Schütteln immer noch nicht ansprechbar so muss sofort mit der Ersten Hilfe begonnen werden. Wichtig bei der Ersten Hilfe bei den der Betroffene bei Bewusstesein ist, ist die weitere Betreuung. Dabei sollte immer mit den Betroffenen gesprochen werden. Jede Maßnahme die man am Verunglückten macht sollte mit der Person besprochen werden. Mögliche Schaulustige sollten abgewiesen bzw. zum Helfen animiert werden. Bei Bewusstlosen sollte die Stabile Seitenlage eingesetzt werden. Dies alles gilt es im Brandfall auch, nur das hier alles auserhalb des Gefahrenbereiches (des Brandes passieren muss) !! Auf keinen Fall den Helden spielen und ins Feuer laufen !!
2. Der Notruf
Ist der Betroffene versorgt heißt es nun den Notruf abzugeben. Hier ist folgendes zu Beachten:
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Was ist passiert?
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Wo ist es passiert?
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Wie viele Verletzte gibt es?
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Welche Arten von Verletzungen?
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Warten Sie auf Rückfragen!
Nach den Notruf passiert folgendes:
3. Die Alarmierung
Da der Landkreis Tirschenreuth über keine ständig besetzte Feuerwache verfügt, werden die Feuerwehren von der Einsatzzentrale in Weiden alarmiert. Wird für den Landkreis Tirschenreuth alarmiert so wird die Leitstelle in Tirschenreuth besetzt. In der Einsatzzentralle wertet ein spezieller Computer das Schadensereigniss aus und alarmiert die benötigten Feuerwehren via Funk. Die Funkfrequenzen bewegen sich im 4-Meter-Wellenbereich. Mittels eines Fünftonfolge-Selektivrufes kann jede Feuerwehr einzeln über ihre so genannte Alarmschleife (das ist die Selektivrufnummer) angesprochen werden.
Größere Feuerwehren verfügen hauptsächlich über Funkmeldeempfänger (= FME oder "Piepser"), die eine "stille Alarmierung" ermöglichen. Das heißt, die Bevölkerung bekommt davon nichts mit. Im Gegensatz zu den auch heute noch üblichen Feuerwehrsirenen, die ja neben den Feuerwehrleuten auch immer ganze Horden von Schaulustigen alarmieren. Ein weiterer Vorteil der FME ist es den Feuerwehrmann überall zu erreichen, solange er noch im Empfangsbereich sich befindet. Dies ermöglicht einen Verstärkung der Feuerwehr falls diese am Schadensort benötigt wird.
Neben den Funkmeldeempfänger gibt es seit kürzene eine weitere "stille Alarmierung" über Handy. Eine relativ neue Methode alarmiert die Feuerwehrangehörigen durch eine SMS-Mitteilung auf ihr Mobiltelefon. Vorteil ist, dass es sich um eine vergleichsweise billige Methode handelt, da die Infrastruktur und die Endgeräte meist vorhanden sind. Einzige Problem ist es das bei manchen Alarmierungsgeräten die Alarmierungs-SMS nacheinander rausgeschickt werden, das heißt das manche Feuerwehranhörige die SMS erst einige Minuten nach der Alarmierung bekommen. Dies Alarmierungsform ist eher was für kleinere Feuerwehren, die noch mit Sirene betrieben werden. So können Feuerwehrmänner die wegen Arbeit oder Privat während der Alarmierung sich wo anderes aufhalten leicht und automatisch mit bzw. nachalarmiert werden. Wir in Beidl verwenden dieses System.
Die klassische Version der Alarmierung ist natürlich die Sirene. Sie gilt als laute Alarmierung und ist meist an einer bestimmten Stelle in der Ortschaft aufgebaut. Allerdings verfügen nur noch rund 16 Prozent der Kommunen über Sirenen, die Anfang der 90-er Jahre nach Ende des Kalten Krieges weitestgehend abgebaut wurden. Bei kleineren Wehren, die nicht mit Funkmeldeempfängern ausgestattet sind, ist die Sirenenalarmierung noch verbreitet. Ebenso ist es möglich, dass tagsüber gleichzeitig sowohl per Sirene, als auch per Funkmeldeempfänger alarmiert wird und nachts nur per Funkmeldeempfänger, um eine Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden. Einige Städte verfügen überhaupt nicht mehr über Sirenen, andere Kommunen in Deutschland benutzen für die Alarmierung ihrer Einsatzkräfte zusätzlich zur stillen Alarmierung Sirenen, wenn nicht alle oder nicht ausreichend viele Feuerwehrdienstleistende mit Funkmeldeempfängern ausgestattet sind.
4. Die Alarmstufen
- Alarmstufe 1 = Kleinbrand
(Kfz, Rasen, Mülltonnen, verdächtige Rauchentwicklung o.ä.)
Zur Bewältigung eines Kleinbrandes reichen in der Regel die Kräfte der eigenen Ortswehr aus. Auf jeden Fall ist jedoch eine Feuerwehr mit Wasser führendem Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.
- Alarmstufe 2 = Mittelbrand
(Zimmer, mehrere Fahrzeuge, LKW, Gebäude, Schienenfahrzeug, kleiner Waldbrand o.ä.)
Ausreichend sind in der Regel die Kräfte eines Zuges (1/3/18). Es ist ein Löschfahrzeug mit mindestens 1200 Liter Wasser vorzusehen. Umluftunabhängiger Atemschutz ist erforderlich. Zusätzlich ist in jedem Fall mindestens ein Satz hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen. Bei Orten mit hoher Bebauung (> 3. OG) auch eine Drehleiter.
- Alarmstufe 3 = Großbrand
(Tankzug, Großobjekt, Industrie, landw. Anwesen, großer Waldbrand o.ä.)
Einzuplanen sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 2 sowie zwei weitere Löschzüge (2 Tanklöschfahrzeuge, 2 Löschgruppenfahrzeuge, 1 Rüstwagen, ggf. Drehleiter, Schlauchwagen).
- Alarmstufe 4 = Technische Hilfeleistung klein
(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung, Wespennest o.ä.)
Es reichen in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehr. Es empfiehlt sich, falls nicht vorhanden, ein weiteres Fahrzeug, möglichst ein Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung Technische Hilfeleistung, einzuplanen.
- Alarmstufe 5 = Technische Hilfeleistung mittel
(Unfall mit eingeklemmter Person, Bauunfall o.ä.)
In der Regel reichen die Kräfte eines Zuges, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung Technische Hilfeleistung. In jedem Fall sind zwei Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.
- Alarmstufe 6 = Technische Hilfeleistung groß
(Massenunfall, Busunfall, Zugunfall, Explosion, Hauseinsturz, Flugzeugabsturz o.ä.)
Einzuplanen sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 5 sowie zusätzlich zwei Züge (1 Rüstwagen, 2 Tanklöschfahrzeuge, 2 Löschgruppenfahrzeuge mit Zusatzbeladung Technische Hilfeleistung, ggf. Drehleiter). Es sollte mindestens ein Rüstwagen RW 2 eingeplant werden.
- Alarmstufe 7 = Gefahrgut
(Chemie, Mineralöl, Gas, wassergefährdende und radioaktive Stoffe o.ä.)
Hier sind Kräfte mit folgendem Gerät einzuplanen: 1 Tanklöschfahrzeug mit P 250 (Pulverlöschanhänger), 1 Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder Ölschadenanhänger (ÖSA), fahrbare Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Strahlenschutzeinsätze.
Der Notruf über die Telefonnummer 112 ist übrigens gebührenfrei. An Kartentelefonen muss keine Telefonkarte eingeschoben werden! In Mobilfunknetzen wird die 112 sogar als alleinige Notrufnummer verwendet. Der Missbrauch dieser Nummer ist jedoch strafbar und kann schnell einige Tausend Euro kosten. Dies gilt natürlich nur bei böswilligen Fehlalarmen.
5.Ausrücken
Sind die Meldeempfänger beziehungsweise Sirenen ausgelöst, begeben sich die Feuerwehrangehörigen auf dem schnellsten Wege zum Feuerwehrgerätehaus, schlüpfen in ihre Schutzanzüge und kommen dann mit den Einsatzfahrzeugen zum Schadensort. Zur Orientierung: In Beidl sowie bei den anderen Feuerwehren dauert es zirka drei bis fünf Minuten ab Auslösen der Sirene oder FME, bis das Fahrzeug unterwegs ist. Falls Sie einmal selbst auf die Feuerwehr warten müssen, denken Sie bitte auch daran, dass die meisten Kameradinnen und Kameraden erst von ihrem Arbeitsplatz weg müssen, um zum Gerätehaus zu kommen.