§2 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein kann im Rahmen des Vereinszweckes einen wirtschaftlichen Ge-schäftsbetrieb unterhalten, wenn dieser den Vereinszweck fördert.
3. Der Verein ist politisch und weltanschaulich unabhängig. Der Verein ist der freiheitlich- demokratischen Rechtsordnung verpflichtet.
4. Zweck des Vereins ist es durch den Betrieb des „Kooperatorenhauses Beidl“ insbesondere für Vereine und Bürger*innen aus der ehemaligen Pfarrei Beidl und der Marktgemeinde Plößberg Möglichkeiten zu schaffen und Räume zur Verfügung zu stellen für folgende Zwecke:
• Förderung der Dorfgemeinschaft und des Vereinslebens
• Förderung und Pflege des Heimatgedankens, des Brauchtums und der Kultur
• Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
• Förderung der allgemeinen und politischen Bildung
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke
Der satzungsgemäße Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
• Initiierung und Organisation öffentlicher Veranstaltungen, z.B. kirchliche und kulturelle Veranstaltungen, Bürger- und Vereinstreffen
• Initiierung und Organisation traditioneller Festveranstaltungen im Jahreslauf
• Informationsveranstaltungen zum Dorf, der Dorfgeschichte und dem Brauchtum in unserem Dorf und der näheren Umgebung in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ortsvereinen
• Durchführung von Informations-, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zur allgemeinen und politischen Bildung.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen (z.B.Vereine) werden, Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist zum Eintritt in den Verein die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
2. Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Bestimmungen dieser Satzung als verbindlich an.
3. Über den Antrag auf Mitgliedschaft in Textform entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Der Antragsteller wird Mitglied des Vereins, wenn er die Aufnahmebestätigung des Vereinsvorstandes in Textform erhalten hat.